Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Zugrundelegung nachfolgender Bedingungen. Andere Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1) Allgemeines
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme der Kundenaufträge ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Gleiches gilt gegenüber Unternehmern für den Umfang der Lieferung, sofern diese im Rahmen handelsüblicher Mengenabweichungen liegt.
1.2 Mündliche Absprachen haben gegenüber Unternehmern erst Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3 Bei Nichteinhaltung unserer Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, bei Konkurs und Vergleichsverfahren, sind wir berechtigt, die Ausführung der Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen und/oder Schadenersatz zu verlangen.
1.4 Bei Abrufaufträgen ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarten Mengen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes abzunehmen. Vom Kunden veranlaßte Mengenreduzierungen oder Stornierungen verpflichten den Kunden zur Übernahme der noch schwimmenden Ware, der gefertigten Ware sowie zur Übernahme der Kosten für teilgefertigte Ware, bevorratete Teile zur Fertigung der Ware, Stornierungen bei Vorlieferanten und zur Zahlung des Mengendifferenzausgleiches (Staffelpreise).
2) Selbstbelieferungsvorbehalt
Die Auftragsbestätigung steht im Falle von Unternehmern unter dem Vorbehalt, daß eine vertragsgemäße Lieferung durch den Lieferanten an uns erfolgt. Erfolgt diese nicht, so werden wir den Käufer unverzüglich hierüber informieren und eventuell geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
3) Preise
3.1 Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Andere Preisstellungen müssen ausdrücklich vermerkt sein. Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anderweitig vermerkt, basieren sie auf unseren zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung maßgebenden aktuellen Preisen.
3.2 Sollten bis zur Lieferung Kostenänderungen eintreten, bleibt gegenüber Unternehmern eine Angleichung vorbehalten.
3.3 Wir behalten uns gegenüber Unternehmern Preisanpassungen aufgrund von Kursänderungen und aufgrund von Einflüssen durch Änderungen der Rohstoffpreise bei Rechnungsstellung vor.
3.4 Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns die genannten Preisanpassungen gemäß 3.2 und 3.3 vor für Lieferungen, die mindestens vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen.
4) Versand
4.1 Der Versand der Ware erfolgt zu Lasten und für Rechnung und Gefahr des Käufers, es sei denn, daß mit dem Käufer diesbezüglich besondere schriftliche Abmachungen getroffen wurden.
4.2 Abweichend von 4.1 trifft die Versendungsgefahr den Käufer nicht, wenn dieser Verbraucher ist.
4.3 Wir versichern die Sendungen zu Lasten von Käufern, die Unternehmer sind, falls diese nicht bei Bestellung eigenen Versicherungsschutz bekanntgeben.
4.4 Bei Lieferung vom Lager, bei Zustellung durch eigenes Kraftfahrzeug, oder falls frachtfreie Anlieferung gewünscht wird, werden die Beförderungskosten bzw. Frachtauslagen dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.
4.5 Wir behalten uns Teillieferungen vor.
5) Verpackung
Die Verpackung der von uns gelieferten Waren erfolgt in handelsüblicher Weise auf Kosten des Käufers.
6) Haftung – Rechte des Käufers bei Mängeln
6.1 Ist der Käufer Unternehmer, so hat er die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge, Beschaffenheit und Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von ihm innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
6.2 Unsere Gewährleistung für Mängel jeder Art beschränkt sich zunächst darauf, daß wir für fehlerhafte Waren bzw. Teile Nacherfüllung leisten. Die Nacherfüllung erfolgt gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Gegenüber Verbrauchern können wir die Nacherfüllung auf eine der beiden vorgenannten Formen beschränken, wenn uns durch die andere Form der Nacherfüllung unverhältnismäßige Kosten entstehen würden.
6.3 Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung, wenn Eingriffe in gelieferte Bauteile/Geräte einschließlich Reparaturversuche durch nicht von uns autorisierte Personen vorgenommen werden, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Das gleiche gilt für Schäden infolge fehlerhaften Einbaus, Bedienungsfehlern und äußerlicher Einwirkungen.
6.4 Eine Haftung entfällt auch, wenn die Seriennummer eines gelieferten Bauteiles/Gerätes unkenntlich ist bzw. entsprechende Sicherungsmarkierungen entfernt wurden, es sei denn, der Käufer weist nach, daß das reklamierte Bauteil/Gerät von uns gekauft wurde bzw. daß keine Reparaturversuche unternommen wurden, die den Mangel verursacht haben.
6.5 Der Käufer hat auf seine Kosten ein mangelhaftes Bauteil/Gerät zurückzuschicken, es sei denn, die Kosten sind im Hinblick auf den mit der Nacherfüllung verbundenen Aufwand nicht nur unerheblich. Vorstehender Satz gilt nicht gegenüber Käufern die Verbraucher sind. Wir übernehmen die Kosten des Versandes für das Ersatzbauteil/-gerät innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
6.6 Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder mindern.
6.7 Alle Ansprüche von Käufern die Unternehmer sind verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Im Falle des Rückgriffs aus Verbrauchsgüterkauf verjähren die Ansprüche frühestens zwei Monate, nachdem der Käufer ihn treffende Gewährleistungsansprüche seines Verbrauchskäufers oder seines unternehmerischen Käufers in der Lieferkette erfüllt hat (Ablaufhemmung). Auch diese Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Ablieferung an unseren Käufer. Auf die Ablaufhemmung kann der Käufer sich nur nach Maßgabe der Ziffer 7 berufen.
6.8 Grundsätzlich unberührt von den obigen Regelungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers aus Rückgriff aus Verbrauchsgüterkauf.
7) Rechte des Käufers bei Rückgriffshaftung im Verbrauchsgüterkauf
7.1 Will sich der Käufer auf die gesetzlichen Regelungen der Rückgriffshaftung im Verbrauchsgüterkauf, insbesondere die Hemmung des Ablaufes der Verjährungsfrist, berufen, so muß er den Nachweis erbringen, daß ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, insbesondere, daß der Letztkäufer der Kaufsache ein Verbraucher war.
7.2 Sind die Gewährleistungsansprüche des Käufers lediglich aufgrund der Ablaufhemmung im Verbrauchsgüterrückgriff nicht verjährt, so muß der Käufer auch nachweisen, daß er die uns gegenüber geltend gemachten Ansprüche auch selbst in gleicher Höhe gegenüber seinem Abnehmer erfüllt hat.
7.3 Sofern der Käufer uns in einem Rückgriffsverhältnis auf Schadenersatz in Anspruch nimmt, ist dieser Anspruch nach Maßgabe von Ziffer 8 beschränkt.
8) Haftung
8.1 Wir haften auf Schadenersatz
8.1.1 unbegrenzt in Fällen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden. Ansprüche auf Minderung sowie Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobes Verschulden nachgewiesen werden kann.
8.1.2 begrenzt auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren und aus der Verwendung des Kaufgegenstandes typischerweise erwachsenden Schaden, sofern ein Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ein Fall der mindestens grob fahrlässigen Verletzung durch unsere einfachen Erfüllungsgehilfen oder ein Fall von Unmöglichkeit oder Verzug vorliegt.
8.2 Im übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.3 Unberührt bleibt die Haftung für Arglist, für Beschaffenheitsgarantien, für Schäden die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen sowie nach Produkthaftungsgesetz.
8.4 Alle Schadensersatzansprüche aus Mängelhaftung von Käufern, die Unternehmer sind, verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
8.5 Im Falle des Rückgriffs aus Verbrauchsgüterkauf verjähren die Ansprüche frühestens zwei Monate, nachdem der Käufer ihn treffende Gewährleistungsansprüche seines Verbrauchskäufers oder seines unternehmerischen Käufers in der Lieferkette erfüllt hat (Ablaufhemmung). Auch diese Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Ablieferung an unseren Käufer. Auf die Ablaufhemmung kann der Käufer sich nur nach Maßgabe der Ziffer 7 berufen.
9) Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.
9.2 Bis zum Eigentumsübergang wird der Käufer die Ware unentgeltlich für uns verwahren.
9.3 Der Käufer ist unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Andere Verfügungen sind ihm nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer seine Ansprüche gegen seinen Abnehmer schon jetzt an uns ab.
9.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung seiner Pflicht nach Ziffer 9.3 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
9.5 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
9.6 Der Käufer verpflichtet sich, unser Eigentum gegen Beschädigungen aller Art insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Bei Eintritt des Versicherungsfalles hat er seine Ansprüche gegen die Versicherungsanstalt an uns abzutreten. Für den Fall der Pfändung oder sonstiger Beeinträchtigungen unseres Eigentumsrechtes hat uns der Käufer umgehend zu benachrichtigen.
10) Zahlung
10.1 Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei auf unserem Bank- oder Postbankkonto zahlbar.
10.2 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung seitens des Käufers wegen irgendwelcher Ansprüche gilt als ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
10.3 Unsere Lieferungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Skonto-Abzüge können nicht gewährt werden. Wechsel und Schecks werden von uns nur zahlungshalber angenommen. Vordatierte Schecks können zurückgewiesen werden.
10.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten (gegenüber Unternehmen) bzw. 5 Prozentpunkten (gegenüber Verbrauchern) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Schäden vor.
11) Liefertermine
Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Wir bemühen uns, sie einzuhalten und den Wünschen der Abnehmer gerecht zu werden. Betriebsstörungen, Rohstoffmangel und andere eintretende Fertigungsbeeinträchtigungen infolge von höherer Gewalt sowie Transportverzögerungen, berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen zu verlängern, oder vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
12) Exporte
Bei einem Export der von uns gelieferten Waren sind die Bestimmungen und Auflagen des Ursprungslandes sowie der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
13) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand aus den beiderseitigen Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten ist D-65719 Hofheim.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
INDUSTRIAL ELECTRONICS GMBH
Rudolf-Diesel Strasse 2a
D-65719 Wallau